AGB

 Allgemeine Geschäfts-/Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Das Lieferprogramm der Tank & Handel Schweiz AG (hier: alusysteme.ch) gilt ausschliesslich für Kunden mit Sitz in der Schweiz. Mit Absendung der Bestellung erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht.
 
2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Angebote sind freibleibend. Sortimentsänderungen des Herstellers vorbehalten. In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten. Unsere Abbildungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Mass-, Gewichts-, Mengen- und Qualitätsangaben erfolgen in ca. Werten und sind ebenfalls unverbindlich. Die Zahlung kann auf Rechnung (nach wirtschaftlicher Prüfung) oder Vorauszahlung erfolgen. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. In Einzelfällen behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung, welche Sie direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung per E-Mail erhalten. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe des jeweils gütigen Banksatzes unserer Hausbank für Kontokorrentkredite berechnet.
 
3. Lieferung, Lieferzeit
Wir liefern ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Selbstabholer erhalten keine zusätzliche Vergütung. Sofern wir während der Bearbeitung feststellen, dass von Kunden bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden wir den Kunden darüber gesondert informieren. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Hat der Kunde ein falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten. Bei Erstbestellungen kann sich die Lieferzeit wegen zunächst durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Mit der Absendung der Ware oder der Abholung durch den Besteller, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Empfänger über. Die Lieferung sperriger Artikel (z.B. Sonderanfertigung, Gerüste, etc.) erfolgt aus Transportgründen in Baugruppen bzw. zerlegt / unmontiert. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Verpackung der Ware erfolgt nicht. Wird auf Wunsch des Bestellers eine Verpackung vorgenommen, bleibt uns die Auswahl des Verpackungsmaterials sowie der Verpackungsart überlassen. Paletten, Behälter und andere Mehrwegverpackungen bleiben unser Eigentum und sind vom Besteller unverzüglich spesenfrei unserer Lieferstelle zurückzusenden. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.
Die gelieferte Ware ist durch den Käufer sofort auf Mängel zu untersuchen und ggf. zu rügen. Die Mitteilung an uns muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Im Übrigen gelten die OR Bestimmungen.
Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie rechtzeitige und ordnungsmässige Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. Bereits erfüllte Teillieferungen sind davon ausgeschlossen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten. Unvorhergesehene, unvermeidbare Ereignisse bei der Herstellung und sonstige Hindernisse, wie Streik, Aussperrung oder sonstige Störungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten sowie verspätete Lieferungen unserer Zulieferer berechtigen uns, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Wir werden dem Besteller Beginn und Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir die anfallenden Lagergebühren dem Kunden in Rechnung stellen, und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Fall des Vertragsrücktritts sind durch Nichterfüllung des Vertrags entstandenen Kosten vom Kunden zu begleichen.
 
4. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen sind nur zulässig, wenn wir ausdrücklich zustimmen. Diese müssen schriftlich oder telefonisch angemeldet werden. Wir sind berechtigt, pauschale Rücknahmekosten in Höhe von 10% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch CHF 15.00 zu berechnen. Rückfrachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ware wird nur in neuwertigem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung zurückgenommen. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen ausserhalb des Shopssortiments, auftragsbezogene Fertigungen sowie für Waren, für die Sonderpreise (z.B. Mengennachlass) gewährt wurden. Kosten für Umtausch, aufgrund einer durch uns verursachte Falschlieferung, gehen zu unseren Lasten.
 
5. Gewährleistung
Hinweise darüber, dass unsere Produkte den Schweiz. Unfallverhütungsvorschriften, EU-Normen und dergleichen entsprechen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Jedoch ohne Verbindlichkeiten. Bei abweichenden Ausführungen sind zusätzliche Bedingungen abzuschliessen. Wir haften für einwandfreie Ausführung hinsichtlich der Verarbeitung unserer Ware. Für sämtliche von uns nicht hergestellte Teile gelten die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Wir haften nur auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Soweit wir haften, verpflichten wir uns bei Mängeln, die innerhalb der Garantiefrist auftreten, Nachbesserungen in für beide Seiten angemessenem Zeitraum zu leisten. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung. Als Nachweis gelten Lieferschein oder Rechnung, bei Sonderanfertigungen - wenn vereinbart - das Abnahmeprotokoll. Die Gewährleistung erstreckt auch auf alle Material-, Verarbeitungs- und Konstruktionsfehler, für die uns nach unserer Feststellung ein Verschulden trifft. Nicht unter Gewährleistung fallen der natürliche Verschleiss, Schäden durch unsachgemässe Montage, und/oder Behandlung oder Veränderung der Ware. Alle weiteren Ansprüche, auch aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
 
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen des ordnungsmässigen Geschäftsvorganges gestattet. Verfügt der Besteller über nicht bezahlte Ware, so tritt er seinen Kaufpreisanspruch aus Weiterveräusserungen in der Höhe unserer Forderung an uns ab. Er ist verpflichtet, uns den Käufer zu nennen und diesem gegenüber unteren Eigentumsvorbehalt durch Verlängerung aufrechtzuerhalten.
 
7. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Tank & Handel Schweiz AG (hier: alusysteme.ch) ist Rümlang. Ergänzend zu den Vertragsbedingungen gilt das schweizerische OR. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschliesslich Schweizer Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung.
 
8. Datenschutz
Wir stellen den Schutz der uns übermittelten Kundendaten sicher. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden von uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäss den Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) gespeichert und verwaltet. Mit seiner Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendige Daten auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirmen) weitergegeben werden können. Dieser Hinweis erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 4 DSG.
 
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bedingung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB in ihrer Gesamtheit nicht berührt.